Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg1 · Frage 102
Wie können Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ADurch Schaffung von Ausgleichsflächen (z.B. Ackerland, das renaturiert wird)✓ richtig
- BDurch Ausgleichsmaßnahmen, z.B. setzen neuer Bäume als Ausgleich für eine Fällung✓ richtig
- CUnter bestimmten Bedingungen kommt auch eine Ausgleichszahlung in Frage✓ richtig
- DDurch effizientere Gestaltung der Restflächen
- EDurch Wildfütterung, wenn der Lebensraum des Wildes eingeschränkt wird
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist nicht prinzipiell verboten, unterliegt aber einer regulierenden Gesetzgebung. Danach ist es in bestimmten Fällen möglich, dass ein Eingriff vorgenommen wird, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.
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