Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg1 · Frage 96

Welche heimischen Wildarten dürfen zur Bestandsstützung ausgewildert werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFasane aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagdbezirkes✓ richtig
  2. BSchalenwild (außer Schwarzwild) bei Genehmigung durch die oberste Jagdbehörde✓ richtig
  3. CBedrohte heimische Wildarten bei Genehmigung durch die untere Jagdbehörde✓ richtig
  4. DSchwarzwild
  5. EWildkaninchen

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Bei einigen Wildarten ist die Auswilderung generell möglich oder unmöglich, bei anderen steht die Auswilderung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde. Das Bundesjagdgesetz und das Landesjagdgesetz NRW haben hierfür umfangreiche Regelungen, siehe auch §31 LJG NRW .

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.