Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg1 · Frage 70
Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Leitbache sollte nicht erlegt werden✓ richtig
- BAus Rotten mit Altbachen können im Spätherbst bis Ende Januar auch führende Bachen erlegt werden, wenn ihre Frischlinge ein Gewicht von ungefähr 25 kg oder mehr haben.✓ richtig
- CDie Leitbache ist zuerst zu erlegen
- DFührende Bachen sind zuerst zu erlegen
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Die Zuwachsrate beim Schwarzwild liegt bei 180%, so dass z.T. drastische Maßnahmen zur Bestandsreduzierung ergriffen werden müssen.
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