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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg1 · Frage 31

Welche Wildart hat Winterruhe?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADachs✓ richtig
  2. BWaschbär✓ richtig
  3. CMarderhund✓ richtig
  4. DReh
  5. EWildkaninchen
  6. FBaummarder

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Von den Tieren, die im Jagdgesetz NRW §2 erwähnt sind, halten Waschbär, Marderhund und der Dachs eine Winterruhe. Eine Winter ruhe ist übrigens nicht gleichzusetzen mit einem Winter schlaf . Eine Winterruhe ist lediglich einer Phase stark verminderter Aktivität.

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