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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 705

Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur Fleischuntersuchung bringen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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