Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 705
Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur Fleischuntersuchung bringen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BNein
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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