Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 703
Auf welche Innentemperatur muss nach der Fleischhygieneverordnung das zum Verkauf bestimmte Haarwild alsbald nach seiner Erlegung mindestens abgekühlt werden?
Antwortmöglichkeiten
- A+ 7 Grad Celsius✓ richtig
- B+ 10 Grad Celsius
- C+ 13 Grad Celsius
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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