Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 691
Welche Waldbereiche sind vom freien Betretensrecht ausgenommen?
Antwortmöglichkeiten
- AForstkulturen und Forstdickungen✓ richtig
- BWildäsungsflächen
- CStangen- und Althölzer
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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