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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 684

Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein✓ richtig
  2. Bja
  3. Cja, aber nicht an jedem Ort

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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