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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 670

Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFlächen, auf denen sich das Wild zum Brüten setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete
  2. BWildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der Jagdbehörde festgelegt werden✓ richtig
  3. CIn Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert✓ richtig

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

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