Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 670
Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AFlächen, auf denen sich das Wild zum Brüten setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete
- BWildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der Jagdbehörde festgelegt werden✓ richtig
- CIn Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert✓ richtig
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
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