Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 611
Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- Aja
- Bnur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
- Cnein, zum Erwerb ist aber eine Waffenbesitzkarte erforderlich✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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