Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 610
Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, wenn die Waffe nicht geladen ist
- Bja, er muss aber außer der Waffenbesitzkarte auch einen Waffenschein für diese Kurzwaffe bei sich haben
- Cnein, das wird im Waffengesetz untersagt✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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