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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 610

Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, wenn die Waffe nicht geladen ist
  2. Bja, er muss aber außer der Waffenbesitzkarte auch einen Waffenschein für diese Kurzwaffe bei sich haben
  3. Cnein, das wird im Waffengesetz untersagt✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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