Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 606
Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte mit entsprechender Eintragung erteilt✓ richtig
- Bals Jagdscheininhaber benötige ich keine vorherige Erlaubnis
- Cja, wenn das Kaliber größer als 7,65 mm ist
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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