Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 597
Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.✓ richtig
- BDie gemeinschaftliche Aufbewahrung von 12 Langwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem einzigen Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 ist zulässig.
- CDie gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn keine Kurzwaffen aufbewahrt werden.
- DDie gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn dies in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I erfolgt.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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