Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 585
Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- AUnverzüglich✓ richtig
- BInnerhalb zwei Wochen
- CInnerhalb eines Monats
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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