Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 583
Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe, einer Bock-Büchsflinte, eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?
Antwortmöglichkeiten
- AJa
- BNein✓ richtig
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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