Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 574
Dürfen Sie den Lauf der Signalpistole mittels eines Stahlrohrs zur Leistungssteigerung verlängern?
Antwortmöglichkeiten
- ANein.✓ richtig
- BJa, ich muss die Signalwaffe dann aber durch ein Beschussamt neu beschießen lassen.
- CJa, sofern der Rohrinnendurchmesser um mindestens dreizehntel (3/10) Millimeter größer ist als das Munitionskaliber und zudem das Rohr eine Wandstärke von mindestens 2 Millimetern aufweist und gasdicht ist.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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