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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 557

Das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenmunition ist...

Antwortmöglichkeiten

  1. Afür jeden erlaubt, der eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat.
  2. Bfür jeden erlaubt, der gefahrlos mit Schwarzpulver umgehen kann.
  3. Cfür jeden erlaubt, der die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz bestanden hat und dem durch die Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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