Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 557
Das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenmunition ist...
Antwortmöglichkeiten
- Afür jeden erlaubt, der eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat.
- Bfür jeden erlaubt, der gefahrlos mit Schwarzpulver umgehen kann.
- Cfür jeden erlaubt, der die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz bestanden hat und dem durch die Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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