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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 541

Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.
  2. BJa, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.✓ richtig
  3. CNein, die des Hauseigentümers reicht aus.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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