Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 532
Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einer Schießstätte zum Schießen überlassen werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, nur einem Mitglied des Schützenvereins.
- BJa, aber nur zum sofortigen Verbrauch.✓ richtig
- CNein.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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