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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 532

Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einer Schießstätte zum Schießen überlassen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, nur einem Mitglied des Schützenvereins.
  2. BJa, aber nur zum sofortigen Verbrauch.✓ richtig
  3. CNein.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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