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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 531

Wann darf mit dem Schießen begonnen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
  2. BWenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.✓ richtig
  3. CWenn alle Schützenstände belegt sind.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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