Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 531
Wann darf mit dem Schießen begonnen werden?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
- BWenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.✓ richtig
- CWenn alle Schützenstände belegt sind.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Niedersachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.