Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 530

Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, wenn die Schusswaffe gesichert ist.
  2. BNur mit Erlaubnis des Schießleiters.
  3. CNein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Niedersachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.