Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 530
Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, wenn die Schusswaffe gesichert ist.
- BNur mit Erlaubnis des Schießleiters.
- CNein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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