Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 525
Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:
Antwortmöglichkeiten
- ANur im Wettkampf.
- BNur bei Gefahr im Verzug.
- CImmer.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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