Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 515
Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.
- BJa, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.
- CJa, aus begründetem Anlass.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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