Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 514
Sie erwerben eine Schusswaffe mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde beim Waffenhändler. Worauf haben sie zu achten, um waffenrechtlich keinen Fehler zu begehen?
Antwortmöglichkeiten
- AWaffe nach Erwerb sofort bei der Behörde anmelden und sie originalverpackt mit WBK dort vorlegen.
- BWaffenerwerb innerhalb eines Monats schriftlich bei der Behörde anmelden und die WBK zum Eintrag vorlegen.
- CWaffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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