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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 512

Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.
  2. BJa.✓ richtig
  3. CNein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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