Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 511

Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffen zur Auskunft gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.✓ richtig
  2. BJa, aber nur während eines Strafverfahrens.
  3. CNein, nur gegenüber dem Gericht.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Niedersachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.