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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 510

Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.✓ richtig
  2. BDie Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.
  3. CSämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe und der WBK sind einzuleiten.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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