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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 498

Schusswaffen sind im Urlaub aufzubewahren...

Antwortmöglichkeiten

  1. Aversteckt, an einem anderen Ort als üblich.
  2. Bnur bei der Erlaubnisbehörde.
  3. Cin einem Behältnis der entsprechenden Sicherheitsstufe.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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