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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 488

Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?

Antwortmöglichkeiten

  1. AErlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe.
  2. BSteinschlosspistole, weil ich die nach dem WaffG ohnehin führen darf.
  3. CKeine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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