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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 487

Ist das Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von der Wohnung zum Schießstand erlaubt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANur mit Waffenschein.
  2. BJa, wenn sie ungeladen und gesichert im Holster am Körper getragen wird.
  3. CJa, wenn sie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert wird.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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