Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 487
Ist das Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von der Wohnung zum Schießstand erlaubt?
Antwortmöglichkeiten
- ANur mit Waffenschein.
- BJa, wenn sie ungeladen und gesichert im Holster am Körper getragen wird.
- CJa, wenn sie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert wird.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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