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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 479

Unter welchen Voraussetzungen darf Ihnen ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde überlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AÜberhaupt nicht. Ohne vorherige Erlaubnis ist das immer verboten.
  2. BDas ist waffenrechtlich für die Dauer von bis zu 6 Wochen ohne weitere Voraussetzung erlaubt.
  3. CDas ist nur erlaubt, wenn ich bereits eine WBK besitze und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat).✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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