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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 443

Dürfen Sie als Sportschütze mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, das Probeschießen ist gestattet.
  2. BNein, das ist niemals gestattet.✓ richtig
  3. CSolche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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