Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 443
Dürfen Sie als Sportschütze mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, das Probeschießen ist gestattet.
- BNein, das ist niemals gestattet.✓ richtig
- CSolche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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