Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 441
Dürfen Sie mit nachgebauten Vorderladerschusswaffen ohne Beschusszeichen auf Schießstätten schießen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, weil es sich hier um Nachbauten von historischen Schusswaffen (Original vor 1891 hergestellt) handelt.
- BGrundsätzlich nein, alle nach dem 01.01.1891 hergestellten Feuerwaffen müssen amtliche Beschusszeichen tragen.✓ richtig
- CJa, aber nur bei einläufigen Vorderladerschusswaffen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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