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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 441

Dürfen Sie mit nachgebauten Vorderladerschusswaffen ohne Beschusszeichen auf Schießstätten schießen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, weil es sich hier um Nachbauten von historischen Schusswaffen (Original vor 1891 hergestellt) handelt.
  2. BGrundsätzlich nein, alle nach dem 01.01.1891 hergestellten Feuerwaffen müssen amtliche Beschusszeichen tragen.✓ richtig
  3. CJa, aber nur bei einläufigen Vorderladerschusswaffen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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