Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 412
Wann ist eine Schusswaffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist.
- BWenn sie geladen ist.✓ richtig
- CWenn sie im Holster mitgeführt wird.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Niedersachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.