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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 411

Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWaffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer.✓ richtig
  2. BWaffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche.
  3. CWaffe ungeladen in der Hand.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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