Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 410
Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist.✓ richtig
- BWenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.✓ richtig
- CImmer.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
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