Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 409
Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn sie griffbereit im Holster getragen wird.
- BWenn das Schlagstück / Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.
- CWenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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