Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 407
Darf man zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein.✓ richtig
- BJa. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.
- CJa. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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