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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 407

Darf man zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein.✓ richtig
  2. BJa. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.
  3. CJa. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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