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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 396

Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen / verbringen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, ohne Einschränkung.
  2. BJa, mit Waffenbesitzkarte.
  3. CJa, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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