Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 383
Wem dürfen Sie während Ihres 3-wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen?
Antwortmöglichkeiten
- Abefreundeten Polizeibeamten
- BInhabern einer Waffenbesitzkarte✓ richtig
- Cbesonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer)
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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