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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 379

Schusswaffen können vorübergehend überlassen werden:

Antwortmöglichkeiten

  1. Adem Inhaber einer WBK.✓ richtig
  2. Beiner Person des persönlichen Vertrauens.
  3. CVerwandten, die Mitglied im Schützenverein sind.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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