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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 377

Dürfen Sie während ihres Urlaubs erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, jeder zuverlässigen volljährigen Person.
  2. BNein.
  3. CJa, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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