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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 309

Wann geht die Schusswaffeneigenschaft im Sinne des Waffengesetzes verloren?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn mehrere wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.
  2. BWenn alle wesentlichen Teile vorübergehend unbrauchbar gemacht werden.
  3. CWenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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