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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 305

Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Bundesjagdgesetz handelt, wer

Antwortmöglichkeiten

  1. Aeinen Handstrauß Schlüsselblumen abpflückt
  2. BWildkaninchen und Schwarzwild aussetzt✓ richtig
  3. CSchwarzwild in der Nachtzeit bejagt

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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