Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 300
Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 15. Juni in seinem Revier ein Alttier. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Handlung war rechtlich zulässig
- BDie Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen✓ richtig
- CDie Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen✓ richtig
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
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