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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 300

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 15. Juni in seinem Revier ein Alttier. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Handlung war rechtlich zulässig
  2. BDie Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen✓ richtig
  3. CDie Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen✓ richtig

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

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