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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 299

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 01. August in seinem Revier einen Damhirsch. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Handlung war rechtlich zulässig✓ richtig
  2. BDie Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
  3. CDie Handlung stellt einen Straftatbestand (Schonzeitvergehen) dar

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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