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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 295

Welche der nachgenannten Aussagen sind zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Kreisjägermeister wird von der anerkannten Landesjägerschaft für die Dauer einer Wahlperiode gewählt
  2. BDie Jagdbehörde kann dem Kreisjägermeister Befugnisse zur Erledigung im Auftrag übertragen✓ richtig
  3. CDer Kreisjägermeister ist in Angelegenheiten des Jagdschutzes nach § 25 Abs. 2 BJagdG im Rahmen des Außendienstes sachlich zuständig, die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten auszuüben
  4. DDer Kreisjägermeister wird auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft von der Vertretung der Gemeindeverwaltung für die Dauer der Wahlperiode der Vertretung gewählt
  5. EDer Kreisjägermeister ist Mitglied im Jagdbeirat. Die Sitzungen des Jagdbeirats werden durch den Kreisjägermeister einberufen und geleitet✓ richtig
  6. FDer Kreisjägermeister ist ermächtigt nach den in § 1 Abs. 2 BJagdG bestimmten Zielen und Grundsätzen der Hege und unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Landeskultur und des Naturschutzes die Jagdzeiten für Wild zu bestimmen, das nach Landesrecht jagdbar ist

Lösung

Antworten B, E sind korrekt.

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