Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 291
Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Berufsgenossenschaft
- BDer Revierinhaber✓ richtig
- CDie Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes
- DDie Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Niedersachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.