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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 291

Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Berufsgenossenschaft
  2. BDer Revierinhaber✓ richtig
  3. CDie Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes
  4. DDie Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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