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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 290

Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich✓ richtig
  2. BJa, der Revierinhaber bekommt jedoch den Schaden von der Berufsgenossenschaft erstattet
  3. CNein, der Jagdgast haftet direkt gegenüber dem Geschädigten
  4. DDer Schaden wird von der Jagdhaftpflichtversicherung erstattet

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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