Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 285
Feldhasen haben eine in der freien Feldflur liegende Obstbaumkultur durch Abnagen der Rinde schwer beschädigt. Wann ist der Jagdpächter, der die gesetzliche Wildschadensersatzpflicht der Jagdgenossenschaft laut Jagdpachtvertrag übernommen hat, schadensersatzpflichtig?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn der Schaden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten binnen einer Woche bei der Gemeinde angezeigt wird
- BWenn der Schaden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bis zum 1. Mai oder 1. Oktober bei der Gemeinde angezeigt wird
- CDer Jagdpächter ist nicht zum Wildschadensersatz verpflichtet✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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